Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Angaben zum Unternehmen
1.4. Dienstleistungen der Plattform
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Gebühr und Zahlung der Dienstleistung
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
3.2 Finanzielle Belege
3.3 Zugriff auf Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufsrecht
6.2. Kontaktaufnahme
6.3 Unzulässige Druckausübung
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
1.1 Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Domainnamen (URLs), die den offiziellen Zugang zur Webseite (unabhängiges, internationales Registrierungsportal) ermöglichen, einschließlich aller mit dem System verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der dazugehörigen Netzwerkschnittstellen und Dienste.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über Verbraucherrechte) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die entsprechenden nationalen Vorschriften.
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, wenn er über dieses Portal einen Fahrzeugregistrierungsdienst bestellt.
Die endgültige Bestätigung der Bestellung durch Bezahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Verlauf des Bestellvorgangs begegnet der Besteller Checkboxen, die knapp die wichtigsten Informationen enthalten und einen direkten Zugriff auf dieses Dokument sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Informationen ermöglichen.
Das Ankreuzen dieser Checkboxen ist Voraussetzung für die endgültige Bestellung und gilt als ausdrückliche Willenserklärung des Bestellers zur Annahme der Bedingungen. Die Annahme durch den Besteller – gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – hat auch dann Rechtswirkung, wenn er die AGB nicht vollständig gelesen hat oder nachträglich mit deren Inhalt nicht einverstanden ist, sofern der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht hat und die Annahme ausdrücklich erklärt wurde.
Diese Willenserklärung beinhaltet auch die Erklärung des Bestellers, dass er zur Kenntnis nimmt: Der Vertragsabschluss führt zu einer Zahlungsverpflichtung und – sofern die Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt – kann nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung kein Widerrufsrecht mehr ausgeübt werden (siehe Punkt 6.1).
Der Vertragsinhalt wird durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dieses Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages, die Zahlungsbedingungen, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsbestimmungen fest.
1.3 Angaben zum Unternehmen
- Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13 Firmenbuchnummer: 13 09 186967
Nummer der Regierungsdokumente und offiziellen Dienste: 5-6127000034822/A
Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister).
* Der Verkauf der ungarischen vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Verkaufsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Link zur Regierungswebseite anzeigen
1.4 Dienstleistungen der Plattform
Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Fahrzeugregistrierungsdienst, der die Registrierung von Straßennutzungsgebühren mehrerer Länder über eine einheitliche Oberfläche ermöglicht.
Das Ziel des Dienstes ist es, Benutzern eine schnelle, sichere und bequeme Registrierung über eine mehrsprachige Oberfläche, verschiedene Zahlungsmethoden und einen durchgehend erreichbaren Kundendienst zu bieten.
Die Bezeichnung „vignette“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet; der über die Plattform angebotene Dienst bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen vignette.
Während des Kaufs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den erforderlichen Checkboxen zur Annahme und in der Zusammenfassung der Bestellung, weist das System klar darauf hin, dass der Gegenstand der Bestellung der Fahrzeugregistrierungsdienst ist.
Das System kann für bestimmte Länder eine offizielle Partnerzertifizierung besitzen; dies wird während des Kaufvorgangs deutlich auf der Oberfläche angezeigt.
Wenn eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Bereich nicht sichtbar ist, handelt der Betreiber im betreffenden Land als unabhängiger, eigenständiger Registrierungsdienstleister im Auftrag, indem er die angegebenen Fahrzeugdaten in das dafür vorgesehene amtliche System der Behörde einträgt.
Der Betreiber prüft nicht das Verhältnis zwischen der den Bestellvorgang einleitenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; der Registrierungsauftrag für ein Fahrzeug kann von jedermann unabhängig von dessen Beziehung zum Fahrzeug initiiert werden.
Der Betreiber betont seinen unabhängigen Status auf allen Oberflächen und vermeidet ausdrücklich jede Bezeichnung, Symbolik, Gestaltungselemente oder Designs, die auf eine offizielle staatliche vignette-Website oder Partnerschaft hindeuten könnten.
Basierend auf dem Kundenfeedback wird die Kommunikation kontinuierlich präzisiert, um mögliche Missverständnisse aufgrund maschineller Übersetzungen zu vermeiden und den Status und die Art des Dienstes eindeutig darzustellen.
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
Der Fahrzeugregistrierungsdienst der Plattform besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Bearbeitung der Fahrzeugregistrierung und (b) der amtlichen Eintragung der Straßennutzungsberechtigung.
Für die Fahrzeugregistrierung erhebt der Betreiber eine separate Gebühr, die sich von der behördlichen Gebühr unterscheidet. Während des Bestellvorgangs werden jedoch beide Posten als ein einziger Gesamtbetrag inklusive Steuern angezeigt,
gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absätze 1–2 der Regierungsvorschrift 45/2014. (II.26.) als Standarddarstellung und zu zahlender Endbetrag der Dienstleistung.
Untrennbare Bestandteile des Fahrzeugregistrierungsdienstes (zusätzlich zur amtlichen Eintragung der Straßennutzungsberechtigung) sind unter anderem:
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SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung
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Rund um die Uhr erreichbarer Kundendienst (0–24 h)
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Comfortia Austausch-Garantie-Service (siehe Punkt 4.1)
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Auxil Bußgeldservice (siehe Punkt 4.2)
Anwendbare Vorschrift: Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
2.2 Bestellung der Dienstleistung
Bei der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, alle vom jeweiligen Mautsystem geforderten Daten anzugeben. Dazu gehören in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Herkunftsland (Länderkürzel vor dem Kennzeichen), das Kennzeichen, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßennutzung, das durch die vignette abgedeckte Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Bestimmte Länder können weitere Angaben verlangen (z.B. Fahrgestellnummer, Reisepassnummer, Name); diese zusätzlichen Angaben beruhen nicht auf Entscheidungen des Betreibers, sondern auf den Vorschriften des jeweiligen nationalen Mautsystems.
Details zur Datenverwaltung werden in der Datenschutzrichtlinie erläutert (verfügbar: je nach Sprache differenter Link im Footer).
2.3 Gebühr und Zahlung der Dienstleistung
Das Zusammenfassungsfenster an der Kasse enthält die Übersicht der vom Besteller angegebenen Daten sowie die für das jeweilige Geschäft fällige Gesamtgebühr für die Fahrzeugregistrierung (inkl. der behördlichen Gebühr für die Straßennutzung). Auf der Oberfläche wird also ein einziger, gesamter Bruttobetrag angezeigt. Dieser Betrag beinhaltet alle entstehenden Kosten und Steuern; der Besteller hat im weiteren Zahlungsvorgang oder danach keine weiteren Gebühren zu erwarten. Die Transaktion ist mit keinem automatischen oder erneuerbaren Abonnement verbunden, auch nachträglich werden keine versteckten Gebühren abgebucht.
Im letzten Schritt erscheint die Bankzahlungsseite, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut sichtbar sind. Dies stellt sicher, dass der Besteller vor der endgültigen Zahlung nochmals über den vollen Zahlbetrag und die verwendete Währung informiert wird.
Anwendbare Vorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), nationale Umsetzung der Richtlinie (2005/29/EG).
3.1 Erfüllung der Dienstleistung
Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im jeweiligen Ziel-Land-System. Gleichzeitig sieht der Besteller ein Countdown-Fenster auf der Oberfläche, das die voraussichtliche Bearbeitungsdauer anzeigt und erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Benachrichtigung über die erste Bestellbestätigung.
Diese Bestätigung macht deutlich, dass die Dienstleistungserbringung – d.h. die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, wobei bis zum Erhalt der nächsten (endgültigen) Bestätigung die Dienstleistung noch nicht abgeschlossen ist und die Straßennutzungsberechtigung vorerst aussteht.
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ~16 Minuten); in Ausnahmefällen (z.B. überlastetes externes System) kann sie länger dauern.
Kann die Dienstleistung innerhalb der Wartezeit nicht erbracht werden und führt dies für den Besteller zu einer unzumutbaren Verzögerung (z.B. erhebliche Wartezeit wegen eines Fehlers im externen Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In diesem Fall erhält der Besteller per E-Mail und SMS eine Stornierungsbenachrichtigung; die finanzielle Transaktion wird rückgängig gemacht (Rückerstattung des vollen gezahlten Betrages), das ausgestellte Beleg erhält einen Storno-Vermerk. Das System verhindert zudem vorübergehend einen erneuten Kauf zu denselben Bedingungen, um doppelte Bestellungen durch mehrfaches Versuchen zu vermeiden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Zielstaates erhält der Besteller unverzüglich die endgültige Bestätigung der Dienstleistungserbringung per E-Mail. Diese enthält die detaillierten Bestelldaten und in einer separaten E-Mail einen Link zum Download der finanziellen Belege (Rechnung oder Quittung).
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Betreiber die vom Besteller angeforderte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt hat – d.h., die erforderlichen Fahrzeugdaten im zuständigen elektronischen Register der Straßenverwaltungsbehörde eingegeben und validiert, die Straßennutzungsberechtigung erworben und dies dem Besteller bestätigt hat. Zu diesem Zeitpunkt informiert der Betreiber den Besteller auch per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse durch eventuelle E-Mail-Zustellungsfehler zu vermeiden und eine mehrkanalige Kommunikation sicherzustellen.
In manchen Ländern ist eine sogenannte "Nachkauf"-Funktion im Mautsystem nicht möglich, auch nicht bei teilweiser Überschneidung. Das bedeutet, dass bei Kauf für einen Zeitraum, der durch eine bestehende Gültigkeit bereits ganz oder teilweise abgedeckt ist, das System eine Verlängerung oder Ergänzung der vorherigen vignette nicht zulässt. In solchen Fällen beginnt die neue vignette automatisch nach Ablauf der vorherigen Gültigkeit, für exakt den Zeitraum, der in der Bestellung festgelegt und bezahlt wurde.
Es ist zu betonen, dass in diesem Fall – im Hinblick auf die örtlichen Vorschriften und das verbindliche System des jeweiligen Landes – keine Rückerstattung möglich ist.
Der Besteller nimmt durch Abgabe der Bestellung ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine daraus resultierende zeitliche Verschiebung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.
3.2 Finanzielle Belege
Mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Besteller – separat per E-Mail – ein Link zum finanziellen Beleg (Rechnung oder Quittung) zugesandt. Wird bei der Bestellung die Checkbox „Rechnung anfordern“ nicht markiert oder werden keine Rechnungsdaten angegeben, stellt das System automatisch eine Quittung aus.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die nachträgliche Ausstellung oder Änderung einer Rechnung bei fehlender Anforderung, fehlerhaften Angaben oder unterlassener Bereitstellung der erforderlichen Informationen aus triftigen administrativen oder buchhalterischen Gründen zu verweigern. Das Fehlen einer nachträglichen Rechnung oder einer Änderung gilt nicht als mangelhafte Dienstleistungserbringung und begründet keinen Beschwerde- oder Schadensersatzanspruch; es verstößt auch nicht gegen die anwendbaren steuerlichen und buchhalterischen Vorschriften.
Anwendbare Vorschriften: Artikel 226 der Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) der Europäischen Union sowie §§ 166 (1) und 169–171 des ungarischen MwSt.-Gesetzes (CXXVII/2007).
Auf dem erhaltenen finanziellen Beleg sieht der Besteller im Einzelfall (länderspezifisch) die Kosten der Transaktion aufgeschlüsselt (Nettobetrag, umgelegte Steuer usw.), was nicht im Widerspruch zu der Tatsache steht, dass beim Kauf der Preis als ein Bruttobetrag angegeben wurde (siehe Punkt 2.3). Aufgrund der steuerlichen Verpflichtungen ist der Betreiber verpflichtet, den steuerlichen Wert, den angewendeten Steuersatz und den umgelegten Steuerbetrag auf der ausgestellten Rechnung anzugeben.
Während des Kaufs gibt der Besteller mit aktiver Auswahl einer obligatorischen Checkbox an, dass er den konkreten Inhalt des Kaufs (insbesondere den Fahrzeugregistrierungsdienst und den zu zahlenden Endbetrag) zur Kenntnis genommen hat, sodass er vor Vertragsschluss umfassend über die Dienstleistung informiert war.(Diese Informationen werden auf einer übersichtlichen, gut sichtbaren Seite zusammengefasst.)
Anwendbare Vorschrift: Gesetz CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer (insb. §§ 166, 169–171).
3.3 Zugriff auf Rechnung und Quittung
Nach erfolgreichem Kauf (in der Regel innerhalb weniger Minuten) sendet das System per E-Mail den Link zum Download von Rechnung/Quittung. Vor dem Download wird der Besteller durch das System um eine CAPTCHA-Roboterschutzprüfung und eine E-Mail-Bestätigung gebeten.
Der finanzielle Beleg ist ab Kaufdatum 365 Tage lang über den gesendeten Link erreichbar.
Anwendbare Vorschrift: Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR), Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.
4.1 Comfortia
Der integrierte Comfortia-Service bietet zusätzliche wertsteigernde Elemente über den eigentlichen Registrierungsservice hinaus, die dem Besteller im Folgenden zur Verfügung stehen:
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Korrektur des Kennzeichens: Bei sofortiger oder zukünftiger Gültigkeit der Straßennutzungsberechtigung kann ein versehentlich falsch eingegebenes Kennzeichen einmal kostenlos korrigiert werden.
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Änderung des Herkunftslandes (Länderkürzel): Bei sofortiger oder zukünftiger Gültigkeit kann ein versehentlich falsch angegebenes Herkunftsland einmalig geändert werden.
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Änderung der Fahrzeugkategorie: Bei sofortiger oder späterer gültiger Berechtigung kann eine falsch gewählte Fahrzeugkategorie einmalig geändert werden – auch wenn die neue Kategorie einen höheren Preis hat (der Differenzbetrag wird vom Betreiber übernommen).
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Änderung des Ziellandes: Bei sofortiger oder zukünftig gültiger Berechtigung kann ein falsch gewähltes Zielland einmalig geändert werden – auch dann, wenn dies im regulären Verfahren wegen unterschiedlicher Systeme zwischen Ländern grundsätzlich nicht möglich wäre.
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Änderung des Startdatums der Gültigkeit: Bei sofortiger oder später beginnender Berechtigung kann das fälschlicherweise angegebene Startdatum einmalig geändert werden.
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Schutz vor Teil-Eingabefehlern: Automatische und bei Bedarf manuelle Prüfung des Systems gegen offensichtliche Fehleingaben.
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Stornierungsmöglichkeit: Rückerstattung (Vollrückerstattung) für eine noch nicht begonnene Straßennutzungsberechtigung bis spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn. *
* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Rückerstattungsmöglichkeit vor Beginn der Dienstleistung, die unabhängig von den Bedingungen des ursprünglichen vignette-Herausgebers für den gesamten Dienst gilt.
Das System zum Schutz vor Teileingabefehlern stellt sicher, dass offensichtliche Fehler bei der Dateneingabe zunächst automatisch vom System erkannt werden und bei Bedarf auf einer zweiten Stufe manuell eingegriffen werden kann. In solchen Fällen ist der Administrator berechtigt, den Besteller zur Präzisierung aufzufordern oder – wenn der Fehler eindeutig identifizierbar und korrigierbar ist – die erforderliche Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Dieses Serviceelement dient dazu, rechtmäßige Bußgelder (z.B. eine fehlerhafte Registrierung wegen Tippfehler) zu vermeiden.
Für eine Bestellung können maximal zwei verschiedene Comfortia-Korrekturanträge einmalig (pro Transaktion) geltend gemacht werden. Die Aktivierung des Teilschutzes gegen Eingabefehler wird nicht in die Korrekturquote einbezogen.
Alle im Rahmen von Comfortia entstehenden Mehrkosten (z. B. manueller Verwaltungsaufwand, neue Fahrzeugregistrierung und deren Mautgebühr, Aufpreis für Wechsel in eine höhere Kategorie, erneute Bankgebühren, SMS, mögliche Verluste durch Währungsumrechnung) werden vollständig vom Betreiber übernommen.
Comfortia-Anträge, die über das Support-Ticket-System eingereicht wurden, werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet.
Der Comfortia-Service ist eine vom Betreiber freiwillig gewährte Garantie, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (z.B. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung) nicht berührt und nicht einschränkt.
* Bei Jahresvignette ist eine Stornierung keinesfalls möglich, ein Austausch kann jedoch in Anspruch genommen werden!
4.2 Auxil
Der integrierte Auxil-Service bietet im Rahmen des hier beauftragten Fahrzeugregistrierungsdienstes Rechtshilfe für Fälle, in denen der Besteller wegen eines unmittelbar auf die hier bestellte Dienstleistung zurückzuführenden Grundes mit einem Bußgeld belegt wird.
Typische Gründe hierfür:
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Nachträglicher Kauf: Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht vor Auffahrt auf die gebührenpflichtige Strecke (oder außerhalb der Toleranzzeit) gekauft, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
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Tippfehler: Bußgeld wegen bei der Bestellung falsch oder fehlerhaft eingegebener Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen, Herkunftsland).
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Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Gebühr wurde nicht in der korrekten Kategorie für das Fahrzeug entrichtet, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
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Falsch ausgewähltes Zielland: Falsche vignette-Registrierung für ein anderes Land.
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Falsches Herkunftsland: Bei Auswahl eines falschen Länderkürzels, was zur Verhängung eines Bußgeldes durch die Behörde gegenüber dem Fahrzeug oder dessen Besitzer führt.
In den oben genannten Fällen ist der Besteller berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen ab Bestellung mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber zu wenden.
Der Besteller ist dann verpflichtet, das behördliche Bußgeldschreiben/-zahlschein und alle relevanten Unterlagen einzureichen; anschließend kann die aktive rechtliche Unterstützung des Betreibers angefordert werden.
Der Betreiber kann in solchen Fällen – falls nötig unter Einbeziehung externer juristischer Partner – als bevollmächtigter Vertreter bei der zuständigen Behörde auftreten: Er kann einen Rechtsbehelf einlegen, einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen sowie aus Kulanz eine Minderung des Bußgeldbetrags beantragen.
In besonderen begründeten Einzelfällen kann der Betreiber dem Besteller sogar den Bußgeldbetrag erstatten (bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR) – auch wenn das Bußgeld ausschließlich auf einen Fehler des Bestellers zurückzuführen ist. Eine solche Kompensation kommt nur in Betracht, wenn nach Abwägung aller Umstände der Betreiber feststellt, dass eine Verzögerung oder ein Fehler bei der vom Besteller bestellten Dienstleistung zur Entstehung des Bußgeldes beigetragen haben könnte oder aus anderen Gründen eine Kulanzentscheidung gerechtfertigt ist. Ein solcher individueller Kulanzentscheid ist nicht automatisch, keine Verpflichtung, jeder Fall wird gesondert geprüft.
Die Inanspruchnahme des Auxil-Services berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Rechtsbehelf nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die von Auxil gebotene Unterstützung ist eine freiwillige Leistung des Betreibers, mit der das behördliche Verfahren des Bestellers unterstützt wird, jedoch keine Löschung oder Reduzierung des Bußgeldes garantiert.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Besteller Strecken benutzt, für die keine gültige und auch nicht bestellbare vignette vorhanden war (z. B. Abschnitte mit Sondermaut, Brücken, Tunnel).
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
Die erfolgreiche Durchführung der Zahlungstransaktion bedeutet nicht, dass die Straßennutzungsberechtigung bereits wirksam ist – die Gültigkeit der vignette entsteht ausschließlich, wenn alle vom System gesendeten erforderlichen Bestätigungen vorliegen und der Besteller die darauf aufgeführten Daten (Fahrzeug-, personenbezogene Daten, Datum, Land usw.) überprüft und für korrekt befunden hat. Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktions-ID) allein berechtigen nicht zur Nutzung der Straßen.
Für eine Bußgeld- oder sonstige Ansprüche ist ausschließlich die tatsächlich gültige Straßennutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) maßgeblich. Eine gebührenpflichtige Straße darf nur befahren werden, wenn die erforderliche elektronische Berechtigung beim Besteller vorhanden, gültig und mit den beim Kauf angegebenen Daten übereinstimmt.
Der Betreiber führt jede Bestellung auf Grundlage der vom Besteller gemachten Angaben aus und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besteller bereits eine gültige Berechtigung für denselben – oder einen überlappenden – Zeitraum besaß oder ob Fahrzeugkategorie, Herkunftsland und Kennzeichen korrekt sind.
Allerdings nimmt das System bei der Dateneingabe häufig eine technische Syntax-Prüfung des Kennzeichenformats vor und zeigt eine Warnung an, wenn ein Tippfehler im Kennzeichen oder eine Verwechslung zwischen „Eigenland“ und „Zielland“ vermutet wird – zur Unterstützung der korrekten Datenerfassung.
Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten und nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber nicht für daraus resultierende Fehler haftet (z. B. Bußgelder wegen falscher Kategorie, Unwirksamkeit wegen Tippfehler im Kennzeichen, falsches Herkunftsland, falsches Zielland).
Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Betreiber eine Rückerstattung zu verlangen mit der Begründung, dass für das betreffende Fahrzeug im betreffenden Zeitraum (ganz oder teilweise) bereits eine gültige Straßennutzungsberechtigung bestand oder dass der Service anderswo (z. B. bei einem anderen Wiederverkäufer oder direkt auf der staatlichen Plattform) günstiger hätte erworben werden können.
Die Prüfung der Gültigkeit ist in jedem Fall die Verantwortlichkeit des Bestellers. Der Besteller ist außerdem dafür verantwortlich, den Abschluss der Dienstleistung abzuwarten und die kostenpflichtigen Straßenabschnitte erst bei gültiger Berechtigung zu nutzen.
Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Erfüllung der bestellten Dienstleistung – entsprechend den Benachrichtigungen – anzuerkennen, sofern diese den angegebenen Daten entspricht. Wenn der Besteller im Zweifelsfall die Gültigkeit nicht überprüft und eine Bestellung mehrfach aufgibt, werden doppelt erfüllte Bestellungen nicht erstattet, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
Bei mehrfachen unbegründeten Doppelkäufen kann der Betreiber aus Kulanz verfügen, die doppelten Beträge zu erstatten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Gibt der Besteller eine Bestellung erneut vor Ablauf der vom System (siehe 3.1) angezeigten Schutzfrist ab und wird diese erfüllt, trägt der Besteller die Schäden durch Mehrfachkauf.
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
Im Rahmen des Bestellvorganges begegnet der Besteller im Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU aktiven Bestätigungselementen (Checkboxen), deren Bestätigung Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Sie gewährleistet, dass der Besteller vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzerklärung und sonstige erforderliche Erklärungen zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert hat. Im Kassenbereich und auf der Zahlungsseite wird der zu zahlende Gesamtbetrag – einschließlich Steuern und Währungsangabe – mindestens zweimal klar und deutlich angezeigt. Auf der Rechnung/Quittung können einzelne Positionen aus steuerlichen Gründen aufgeschlüsselt werden, dies beeinträchtigt jedoch nicht die beim Kauf als Bruttosumme angezeigte Gültigkeit.
Der Besteller ist nach Abschluss des Kaufs grundsätzlich nicht berechtigt, den Transaktionsbetrag oder die Höhe der berechneten Gebühr anzufechten, wenn er diese vor der Zahlung eindeutig gesehen und bestätigt hat. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung kann auch nicht mit der Begründung verlangt werden, dass der Service anderswo kostenlos oder günstiger gewesen wäre, dass Bedingungen nicht gelesen wurden, der Preis oder die Währung missverstanden wurde oder der Dienst – aus welchem Grund auch immer – letztlich doch nicht mehr benötigt wird.
Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Dienstleistungserbringung abzuwarten und erst bei gültiger Berechtigung eine gebührenpflichtige Strecke zu befahren. Es sind auch die Sonderregelungen für einzelne gebührenpflichtige Straßenabschnitte (z. B. Brücken, Tunnel) in den jeweiligen Ländern zu beachten; aus Schäden infolge der Nichtbeachtung übernimmt der Betreiber keine Haftung. In vielen Fällen sendet der Betreiber dem Besteller einen Hinweis auf solche kostenpflichtigen Sonderabschnitte zusammen mit der jeweiligen Bestellung, der Besteller muss jedoch die örtlichen Vorschriften vorrangig beachten. Wenn bei der Fahrt Straßenschilder, Straßenmarkierungen, Schranken, Tore, Zahlungsterminals erscheinen, mit dem Hinweis, dass eine Sondermaut zu zahlen ist (also die landesweite oder regionale vignette nicht gilt), erfolgt deren Inanspruchnahme auf eigenes Risiko, und der Betreiber haftet nicht für das Versäumen dieser Hinweise.
6.1 Widerrufsrecht
(A) Wenn die Straßennutzungsberechtigung noch nicht wirksam ist: In diesem Fall ist der Kauf vor Beginn der Gültigkeit der Berechtigung stornierbar. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular zu beantragen; anschließend sendet der Betreiber ein Stornierungsformular, das handschriftlich unterschrieben und als Foto oder Scan spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit zurückgesandt werden muss. Nach Eingang der Erklärung wird der gesamte gezahlte Betrag automatisch auf das für den Kauf verwendete Bankkonto oder Zahlungsinstrument zurückerstattet (eine gesonderte Kontonummer kann nicht angegeben werden). Der Erstattungsprozess beginnt wenige Stunden nach Eingang der Erklärung; die Gutschrift erscheint je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen. In einigen Fällen erscheint die Rückerstattung nicht als neuer Posten, sondern die ursprüngliche Transaktion wird in den Status “reversed” umgewandelt.
„Wenn der Besteller die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit ordnungsgemäß einreicht, wird der gesamte gezahlte Betrag rückerstattet.
(B) Wenn die Straßennutzungsberechtigung bereits wirksam ist: Eine bereits aktive Straßennutzungsberechtigung kann nicht storniert und nicht rückerstattet werden.
Änderungen sind dann nur im Rahmen des Comfortia-Service (Punkt 4.1) und dessen eingeschränktem Umfang möglich. Mit Beginn der Gültigkeit gilt der Fahrzeugregistrierungsdienst als erfüllt, was – im Einklang mit den unionsrechtlichen und nationalen Verbraucherschutzbestimmungen – ein Widerrufsrecht, die Rückforderung des gezahlten Betrags oder eine spätere Anfechtung des Vertrags ausschließt.
Anwendbare Vorschriften: Artikel 16 Buchstabe a der Richtlinie 2011/83/EU (Ausnahmetatbestand für vollständig erbrachte Dienstleistungen) und § 29 Abs. 1 Buchst. a der ungarischen Regierungsvorschrift 45/2014 (II.26.).
6.2 Kontaktaufnahme
Auf der Webseite steht im Footer ein direkter Kontaktzugang zum ständig erreichbaren Kundendienst zur Verfügung (Online-Kontaktformular). Der Kundendienst ist an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit liegt bei 1–15 Minuten (abhängig vom Verkehrsaufkommen). Nach Auswahl des entsprechenden Support-Menüs kann der Besteller auch angeben, falls seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In diesem Fall werden alle bisherigen Bestätigungs-E-Mails (in der Regel drei verschiedene Nachrichten) erneut zugesendet sowie die SMS-Benachrichtigung wiederholt. Diese Funktion ist pro Bestellung nur einmal verfügbar; gehen danach keine Bestätigungen ein, kann der Besteller ein neues Support-Ticket zur Problembehandlung eröffnen. Eingegangene Support-Tickets werden in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten geprüft und je nach Art des Problems umgehend bearbeitet und beantwortet.
Eine Kontaktaufnahme kann im Allgemeinen von jeder (vom System akzeptierten) gültigen E-Mail-Adresse erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen können jedoch ausschließlich solche Anfragen bearbeitet werden, die eindeutig einer im System registrierten, gültigen Bestellung zugeordnet werden können.
Anfragen, Beschwerden oder Forderungen im Namen Dritter oder über eine andere als die zur Bestellung verwendete E-Mail-Adresse – auch wenn sich der Antragsteller als Familienmitglied, Bevollmächtigter, Sachbearbeiter oder sonstiger Vertreter bezeichnet – werden abgelehnt, sofern nicht der tatsächliche (ursprüngliche) Besteller vorab, schriftlich und eindeutig der Vertretung zugestimmt hat und die dies belegenden Dokumente (unterzeichnet, datenschutzkonform) der Anfrage beigelegt werden.
Der Betreiber kann – neben seiner unmittelbaren gesetzlichen Verpflichtung – die Kommunikationskanäle frei wählen.
Eine telefonische Kundendienstnummer und individuelle E-Mail-Adresse gibt es nicht; die Kommunikation läuft über das online verfügbare Kontaktformular.
Damit erfüllt der Betreiber alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen – insbesondere Artikel 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Kontaktmöglichkeit) und Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Regel zur Entgeltlichkeit telefonischer Kontakte).
In bestimmten Zeiten kann zur schnellen Kontaktaufnahme auch ein „Chat“-Fenster auf der Benutzeroberfläche erscheinen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit begründet jedoch keinen Anspruch, da dieser Service nur gelegentlich als ergänzender, vorwiegend informativer Kanal für neue Besucher gedacht ist.
Nach erfolgreicher Bestellung sollte auf deren Erfüllung gewartet werden (die Ausführung dauert in der Regel 1–8 Minuten); in dieser Zeit kann nicht wegen der betreffenden Bestellung ein Support-Ticket geschrieben werden (z. B. „Ich habe meine Bestellung nicht erhalten“).
Da die eingehende Bestellung auf eine Bearbeitungsliste gesetzt wird, kann während der Bearbeitungszeit keine sofortige Änderung oder Stornierung verlangt werden.
Ein Änderungsantrag kann eine Minute nach Bestellabschluss (SMS- und E-Mail-Versand) mit Bezug auf Comfortia (4.1) gestellt werden.
6.3 Unzulässige Druckausübung
Ein Rückerstattungsanspruch oder eine Beschwerde des Bestellers gilt nur dann als gutgläubig und rechtskonform, wenn sie in respektvollem Ton und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften eingereicht wird.
Nicht als gutgläubige Beschwerde gilt jeder Anspruch, der auf übermäßige Druckausübung, Drohungen, Rufschädigung des Betreibers oder Androhung behördlicher Maßnahmen beruht – insbesondere im Fall einer gültigen vignette, die nach erfolgter Registrierung nicht in einem System widerrufen werden kann, deren Erbringung nicht verweigert werden darf und in Kenntnis dessen (oder auch ohne) eine Rückerstattung nicht beim Betreiber erzwungen werden kann, sodass der Anspruch auf Rückzahlung dann ausschließlich solches Verhalten darstellt.
Der Betreiber ist berechtigt, eine auf solche Weise eingereichte Beschwerde ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen und bei Bedarf rechtliche Schritte zur Beendigung der unrechtmäßigen Druckausübung sowie zum Schutz seiner eigenen berechtigten Interessen einzuleiten.
Anwendbare Vorschriften: Artikel 8–9 sowie Anhang I, Nummer 24 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot aggressiver Geschäftspraktiken)
* Hinweis: Die in diesem Punkt für Händler geltenden Grundsätze sind analog auch auf die Verbraucherseite zu verstehen.
6.3 Verfahren bei Rücklastschriften (chargeback)
Der Besteller ist verpflichtet, bei Streitfällen, Beschwerden oder festgestellten Fehlern zunächst Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen und eine Streitbeilegung vorrangig im Rahmen einer direkten Abstimmung oder durch Inanspruchnahme offizieller alternativer Streitbeilegungsmechanismen (Schlichtungsstelle) anzustreben – im Einklang mit der Richtlinie 2013/11/EU (über alternative Streitbeilegung für Verbraucher, ADR).
Eine vom Besteller ohne vorherige Information des Betreibers eingeleitete Rücklastschrift (chargeback/dispute beim Kartenaussteller) kann einen Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen und gegen das Gebot von Treu und Glauben darstellen, insbesondere wenn die Dienstleistung gemäß den Bedingungen der AGB erbracht wurde und der Besteller sie in Anspruch genommen hat (friendly fraud – Missbrauchsfall).
Der Betreiber ist berechtigt, unbegründete oder missbräuchliche chargeback-Fälle zu dokumentieren, gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu verteidigen (Gegenanspruch zu erheben) und den Besteller von weiteren Dienstleistungen auszuschließen. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch kann der Betreiber einen Schadenersatzanspruch gegen den Besteller geltend machen, insbesondere wenn durch die Rücklastschrift ein wirtschaftlicher oder Reputationsschaden entsteht oder der Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister eingeschränkt, ausgesetzt oder gekündigt wird. Solche Fälle werden vom Betreiber im Rahmen der geltenden Gesetze geprüft und behandelt.
Anwendbare Vorschriften: Artikel 6 Absätze 1–2 der Richtlinie 2005/29/EG (Verbot irreführender Geschäftspraktiken), einschlägige Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), sowie § 6:142 des Gesetzes V von 2013 (ungarisches Zivilgesetzbuch, Haftung für durch Vertragsverletzung verursachte Schäden).
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder ungenaue Datenangaben des Bestellers (z. B. falsch eingegebenes Kennzeichen, fehlerhafte Fahrzeugkategorie usw.) entstehen, ebenso wenig, wenn der Besteller die Bestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Der Betreiber haftet ebenfalls nicht für Zustellungsfehler bei Benachrichtigungen, wenn diese durch fehlerhafte Kontaktdaten des Bestellers (z. B. falsch eingegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) verursacht wurden, vorausgesetzt, das System bestätigt die erfolgreiche Zustellung auf seinem eigenen System.
Ist die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht durchführbar, haftet der Betreiber ausschließlich für die Rücküberweisung des vom Besteller gezahlten Betrags auf dessen ursprüngliches Zahlungsmittel.
Der Betreiber verpflichtet sich, Bestellungen auf Grundlage der angegebenen Daten fachgerecht und innerhalb der auf dem Countdown angezeigten Zeit in den zuständigen amtlichen Registern zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung der Dienstleistungserbringung zu senden. Technische Fehler, die in den eigenen Verantwortungsbereich fallen, wird der Betreiber umgehend untersuchen und dem Besteller ggf. eine Korrektur, erneute Erfüllung oder verhältnismäßige Rückerstattung gewähren.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung nach den geltenden Datenschutzgesetzen – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und die dazu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen dauerhaft aufrechtzuerhalten.
7.2 Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird dadurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB nicht berührt. In diesem Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen oder entsprechend auszulegen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien und den geltenden Rechtsvorschriften am nächsten kommt.
Das Unterlassen der Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis durch den Betreiber gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht. Ein Verzicht seitens des Betreibers ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt wird.
Die Tatsache, dass der Betreiber die strikte Durchsetzung einer bestimmten Vertragsklausel in einem Fall unterlässt, bedeutet nicht, dass er auf deren zukünftige Anwendung verzichtet.
Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung setzen voraus, dass der Besteller mit den Möglichkeiten, dem Ablauf, den technischen Grenzen und Risiken des Online-Kaufs vertraut ist und diese akzeptiert; ferner, dass der Besteller bei der Nutzung der Plattform keine Funktionsstörungen festgestellt, alle erforderlichen Daten korrekt angezeigt gesehen und verstanden sowie die bei der Bestellung erforderlichen Informations-Checkbox-Texte unwiderruflich akzeptiert hat.
7.3. Anwendbare Rechtsvorschriften
Auf diesen Vertrag und die Dienstleistung finden die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union bzw. bei Erfüllung in Ungarn auch die Gesetze Ungarns Anwendung. Insbesondere sind folgende Rechtsquellen maßgebend und bilden die Grundlage der AGB:
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Richtlinie 2011/83/EU – über Verbraucherrechte (insbesondere: nach Artikel 16 Buchstabe a kein Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Dienstleistung)
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Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insb. Informationspflichten gemäß Artikel 5)
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Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (vor allem Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung und sichere Zahlung)
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Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie)
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Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO/GDPR) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze und Anforderungen an Verarbeitung und Sicherheit personenbezogener Daten)
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Gesetz V von 2013 (ungarisches Zivilgesetzbuch, Ptk.) – Allgemeine Bestimmungen für Verträge und Haftung für Schäden
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Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot von Täuschung und aggressiven Praktiken gegenüber Verbrauchern)
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Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über alternative Streitbeilegung für Verbraucher (Schlichtungsverfahren)
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Verordnung 45/2014. (II.26.) der Regierung – über detaillierte Vorschriften für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU)
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Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Digitale-Dienste-Verordnung, nach der der Betreiber – als Anbieter von Informationsgesellschaftsdiensten – den Betrieb ausrichtet, wobei diese Plattform im Sinne der DSA nicht als Online-Vermittlungsplattform gilt.
- Rechtsverfolgung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann eine Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers richten (siehe Punkt 6.2). Wird eine Verbraucherstreitigkeit trotz Einigung nicht beigelegt, kann sich der Besteller an die Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) an seinem Wohnsitz wenden oder ein Gerichtsverfahren einleiten. Für die Streitbeilegung kann auch die von der Europäischen Kommission betriebene Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) genutzt werden (Zugang: https://ec.europa.eu/consumers/odr).
Aktualisiert: 2025.09.01.